Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Beherbergungsvertrag des Resort: im-jaich GmbH & Co. KG Wasserferienwelt Rügen und Naturoase Rügen

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1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements (APP), schwimmenden Ferienhäusern (SFH) , Pfahlhaussuiten (PFH) oder Uferhäusern zur Beherbergung nach Einteilung in Kategorien/Typen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen (z. B. Frühstück oder Segelkurse) und Lieferungen (z. B. Brötchen oder Blumen) der im-jaich-Wasserferienwelt Lauterbach oder der im-jaich Naturoase Gustow im Folgenden als im-jaich GmbH & Co. KG oder Resort benannt.

1.2 Der Kunde bucht die Kategorie einer Unterkunft. Wünsche zur Bereitstellung eines bestimmten Objekts werden bei Direktbuchung gern berücksichtigt, der Kunde erwirbt jedoch keinen Anspruch darauf. Zimmerwünsche sind somit kein Vertragsbestandteil, werden von der im-jaich GmbH & Co. KG jedoch nur in Ausnahmefällen geändert.

1.3 Bei der mietweisen Überlassung des Fest- bzw. Tagungssaals sowie eines Schulungsraumes zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Tagungen und Familienfeiern) werden auch alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der im-jaich GmbH & Co. KG zum Vertragsbestandteil.

1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Gegenstände sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- oder Veranstaltungszwecken (z. B. Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen sowie politische Veranstaltungen) bedürfen der vorherigen Zustimmung der im-jaich GmbH & Co. KG in Textform.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurden.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind die im-jaich GmbH & Co. KG und der Kunde. Wird eine Unterkunft zur Beherbergung bzw. ein Fest-/Tagungssaal oder ein Schulungsraum zur Nutzung angefragt und binnen einer festgelegten Option fristgerecht durch Rücksendung einer unterschriebenen Reservierungsbestätigung (per Fax, Email oder postalisch) zugesagt bzw. bei sehr kurzfristigen Buchungen (nach Vereinbarung) telefonisch bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die hier formulierten AGB`s sind Vertragsbestandteil.
2.2 Bei Onlinebuchungen (auch über Fremdportale) gelten ebenfalls die Vertragsbedingungen der im-jaich GmbH & Co. KG. Ein Beherbergungsvertrag kommt direkt bei Buchung online (auch über Fremdportale) zustande. Zahlungs- und Stornobedingungen bei Buchungen über Fremdportale und Reiseveranstalter können abweichen.

2.3 Alle Ansprüche gegen die im-jaich GmbH & Co. KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der im-jaich GmbH & Co. KG beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Resort verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchte Unterkunft, entsprechend der Kategorie bzw. des Typs, bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. gültigen Preise des Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über die im-jaich GmbH & Co. KG beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der im-jaich GmbH & Co. KG verauslagt werden. Der Übernachtungspreis wird im Voraus oder spätestens bei Anreise fällig. Die Preise und Zahlungsbedingungen der im-jaich GmbH & Co. KG können von denen der Fremdportale oder Reiseveranstalter abweichen, es gelten dann die gesonderten Preise und Vereinbarungen dieser bei Vertragsabschluss.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel
Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer
oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung
lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise zu Gunsten oder zu
Lasten des Kunden entsprechend angepasst, unabhängig vom Vertragsabschluss (BGB §288).

3.4 Bucht der Kunde für mindestens das übernächste Kalenderjahr verbindlich im Voraus, behält sich das Resort eine Anpassung auf die am Anreisetag gültigen Preise vor. Sobald die Preisliste für den entsprechenden Zeitraum veröffentlicht ist, wird der Kunde von der im-jaich GmbH & Co. KG schriftlich (per Fax, Email oder postalisch) informiert. Dieser kann dann binnen 14 Tagen schriftlich und kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Durch Rücksendung der angepassten Reservierungsbestätigung binnen einer festgelegten Frist, aktzeptiert der Kunde die Preisanpassung und verzichtet auf sein Sonderkündigungsrecht. Die Änderung zum Beherbergungsvertrag ist somit Vertragsbestandteil.

3.5 Die im-jaich GmbH & Co. KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Unterkünfte, der Leistung der im-jaich GmbH & Co. KG oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Unterkünfte und/oder für die sonstigen Leistungen der im-jaich GmbH & Co. KG erhöht.

3.6 Rechnungen der im-jaich GmbH & Co. KG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die im-jaich GmbH & Co. KG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die im-jaich GmbH & Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der im-jaich GmbH & Co. KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.7 Die im-jaich GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag bzw. der Reservierungsbestätigung in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.9 Die im-jaich GmbH & Co. KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der im-jaich GmbH & Co. KG aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, TEILSTORNIERUNG, SONDERKÜNDIGUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der im-jaich GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die im-jaich GmbH & Co. KG der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen der im-jaich GmbH & Co. KG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bzw. ein befristetes Sonderkündigungsrecht
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Resort auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber
dem Resort ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Resort einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Resort den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Resort hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkünfte sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die Einnahmen aus Weitervermietung verstehen sich abzüglich der durch die Weitervermietung entstandenen Kosten wie Vermittlungsprovisionen, Rabatte, Kosten aus Umbuchungen. Sollte die Weitervermietung keine oder geringfügige Kosten/Aufwendungen verursachen, kann eine Stornobearbeitungsgebühr berechnet werden, welche als Mindestaufwandsmaß festgelegt wird. Werden die Unterkünfte nicht anderweitig vermietet, so kann das Resort den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

Das Resort kann seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen.

Stornobedingungen bei Direktbuchung oder über die
Homepage der im-jaich GmbH & Co. KG:
Bei Stornierungen ab Zeitpunkt des Zustandekommens eines verbindlichen Beherbergungsvertrages bis 42 Tage vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- EUR pro gebuchtem Objekt fällig.
Danach gilt folgendes:
bis 21 Tage vor Anreisetermin 45% des Leistungspreises
bis 14 Tage vor Anreisetermin 60% des Leistungspreises
bis 7 Tage vor Anreisetermin 80% des Leistungspreises
ab 6 Tage vor Anreisetermin 90% des Leistungspreises

Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang im Resort. Das Resort bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Ausfalls unbenommen.

4.4 Die Stornofristen- und gebühren über Fremdportale können von denen der im-jaich GmbH & Co. KG abweichen. Für den Kunden gelten die hinterlegten Bedingungen der Fremdportale.

4.5 Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine gesonderte Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei unserem Partner der ERV- Reiseversicherung abzuschließen. Diese kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages getätigt werden. 

5 RÜCKTRITT DES RESORT

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Unterkünften vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Resort mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Resort gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Resort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Das Resort ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Unterkünfte oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Resort in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Resort zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.4 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Resort begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.

6 UNTERKUNFTSBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte, siehe oben genannte Ziffer 1.2 .

6.2 Gebuchte Unterkünfte stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkünfte des Resort spätestens um 10:00 Uhr geräumt vom Gast zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Resort aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Resort kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4 Das Ferienhaus/Appartement darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung hat die im-jaich GmbH & Co. KG das Recht, überzählige Personen abzuweisen.

7 HAFTUNG DES RESORT

7.1 Die im-jaich GmbH & Co. KG haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die im-jaich GmbH & Co. KG für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Resorts beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Resorts beruhen. Einer Pflichtverletzung des Resorts steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Resorts auftreten, wird das Resort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Resortparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge auf dem Resortgrundstück und deren Inhalte haftet das Resort nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.3 . Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Das Resort bewahrt die Sachen bis zu 6 Monate auf und berechnet eine angemessene Gebühr.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Stralsund. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Stralsund.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.06.2024

im-jaich GmbH & Co. KG
Wasserferienwelt Rügen
Am Yachthafen 1
18581 Lauterbach
Telefon 038301 809-0
Telefax 038301 809-10
E-Mail: info@im-jaich.de

im-jaich GmbH & Co. KG
Naturoase Rügen
Am Yachthafen 1
OT Drigge
18574 Gustow
Telefon 03 83 07 – 41 99 66
Telefax 03 83 07 – 41 99 67
E-Mail: naturoase@im-jaich.de

Für die Nutzung: von Wasserliegeplätzen und Stellplätzen für Boote in den Häfen der im-jaich GmbH & Co. KG

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Vertragsgrundlagen

Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis, kein Lager- oder Verwahrungsvertrag. Sofern sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, gelten die gesetzlichen Mietregelungen sowie die Hafenordnung. Der Mieter ist nicht zur Untervermietung oder Überlassung des Liegeplatzes oder Stellplatzes an Dritte berechtigt. Der Vermieter ist berechtigt, bei gegebenem Anlass dem Mieter einen anderen Liegeplatz oder Stellplatz zuzuweisen. Eine gewerbliche Nutzung des eingebrachten Bootes, insbesondere die Vermietung oder Vercharterung, ist nicht zulässig, sofern hierzu nicht eine gesonderte schriftliche Erlaubnis seitens des Vermieters erteilt wurde.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Vertragsverstöße, Schäden und Mängel nur, sofern ihn Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten trifft. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Personenschäden, die sich nach dem Gesetz richtet.
Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit einer niedrigen Wassertiefe im Hafen sind ausgeschlossen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass durch Sedimenteintrag im Hafenbecken und variierenden Wasserständen die Wassertiefe im gesamten Hafenbereich variieren kann. Der Mieter kann daher weder eine bestimmte und konstante Wassertiefe vertraglich voraussetzen noch bei Veränderungen Ansprüche erheben.

Haftung des Mieters/Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, eine für den Mietzweck taugliche und übliche Haftpflichtversicherung sowohl für Sach- wie Personenschäden abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder Personen, die er bei der Bedienung des Bootes eingesetzt hat, innerhalb der Hafenanlage schuldhaft verursachen sowie für alle Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die bei anderen Mietern verursacht werden. Der Mieter haftet für alle schuldhaften Verunreinigungen des Betriebsgeländes, der Stege und des Wassers. Der Mieter ist verpflichtet, währen der Dauer des Mietverhältnisses eine Kaskoversicherung abzuschließen, die dem Wert des Bootes entspricht

Obhut

Obhutspflichten für die von dem Mieter eingebrachten Sachen werden von dem Vermieter in keinem Fall übernommen. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot sowie das laufende und stehende Gut, Masten etc. so zu befestigen und durch Fender zu sichern, dass auch bei widrigen Witterungsverhältnissen Beschädigungen der Anlagen sowie anderer Boote ausgeschlossen sind. Loses Inventar ist unter Verschluss zu halten und feuergefährliche Stoffe sind an Bord sicher zu verwahren. Das Risiko von Verlust und Beschädigung, insbesondere durch Sturm, Witterung, Eisgang, Feuer und Diebstahl, trägt der Mieter. Teile des Bootes dürfen weder den Verkehr auf den Stegen noch auf den Wasserflächen einengen.

Zugang und Reparaturarbeiten

Der Mieter gestattet den Hafenmeistern und Beauftragten des Vermieters das Betreten des Bootes in dienstlichen Belangen. Das Auftreten von Fremdfirmen und Bootspflegepersonal sowie Reparatur- und Überholungsarbeiten sind ohne das ausdrückliche Einverständnis des Vermieters auf dem gesamten Betriebsgelände und Hafenbereich nicht gestattet. Alle Arbeiten an den Booten sind im Rahmen geltender Vorschriften so durchzuführen, dass eine Behinderung oder Belästigung anderer Mieter auf das geringste Maß beschränkt bleibt. Dies gilt auch für Lärm und ähnliche Beeinträchtigungen.

Nutzung des Betriebsgeländes

Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters auf der vermieteten Fläche oder dem Betriebsgelände des Vermieters anderweitige Gegenstände abzustellen oder einzulagern. Insbesondere bedürfen der Genehmigung:
Das Einstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Betriebsgelände, das Lagern von Motoren, Tanks, Gasflaschen, Munition, Treibstoff und sonstigen feuergefährlichen Stoffen, das Lagern und Festmachen von anderen, nicht für die Mietfläche vorgesehenen Booten des Mieters oder Dritter.

Kennzeichnungspflicht

Der Mieter ist für die Laufzeit des Vertrages verpflichtet, eine vom Vermieter zur Verfügung gestellte Kennzeichnungsmarke (Aufkleber) am Boot anzubringen, die von der dem Liegeplatz zugehörigen Landverbindung aus deutlich erkennbar ist.

Beendigung des Mietverhältnisses

Der Mieter hat den Liegeplatz oder Stellplatz zum Vertragsende zu räumen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses wird ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitiger Räumung des Liegeplatzes oder Stellplatzes ist der Vermieter berechtigt, Tagesliegegebühren zu den üblichen Sätzen zu erheben.

Pflichten des Mieters bei Beendigung der Sommersaison

Die Sommersaison endet wie der im Vertrag beschriebene Zeitraum. Besteht kein Anschlussvertrag für einen Winterliegeplatz beim Vermieter, so ist dieser, bei nicht rechtzeitiger Räumung des Liegeplatzes nach einer Karenzzeit von einer Woche, berechtigt, für die Folgezeit Tagesliegegebühren zu den üblichen Sätzen zu erheben. Der Mieter hat bei Beendigung der Sommersaison den ursprünglichen Zustand des Liegeplatzes wieder herzustellen.

Abwesenheit des Mieters

Dem Vermieter ist es gestattet, den Liegeplatz an Dritte weiterzuvermieten, sofern dieser vom Mieter länger als 24 Stunden nicht genutzt wird. Der Mieter ist verpflichtet, dem Hafenmeister die Termine und Dauer einer solchen Abwesenheit vorab mitzuteilen und durch ein entsprechendes Schild am Liegeplatz kenntlich zu machen. Damit soll eine optimale Auslastung der beschränkt zur Verfügung stehenden Liegeplätze im Hafen ermöglicht werden. Einen Anspruch auf Reduzierung oder Minderung der Miete hat der Mieter in einem solchen Fall nicht. Der Mieter kann seinen Liegeplatz erst 24 Stunden nach dem Zeitpunkt nutzen, in dem er eine Rückkehr dem Vermieter angezeigt hat. Kann der Mieter den Liegeplatz nicht nutzen, weil er seine Rückkehr zu spät angezeigt hat, so wird ihm der Vermieter einen anderen freien Gastliegeplatz ohne gesonderte Vergütung zuweisen. Kann der Vermieter keinen freien Liegeplatz zuweisen, so hat der Mieter erst Anspruch auf seinen Liegeplatz nach Ablauf von 24 Stunden. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Der Mieter kann keine Mietminderung vornehmen.

Besonderheiten und Pflichten des Mieters bei Winterstellplätzen

Ist das Boot auf Wunsch des Mieters oder wegen fristloser Kündigung des Mietverhältnisses vorzeitig oder außerhalb der üblichen Reihenfolge zu Wasser zu lassen, so trägt der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich der Kosten eines hierbei notwendig werdenden Transportes anderer Boote. Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer der Lagerung an Bord des Schiffes keine feuergefährlichen Stoffe, wie insbesondere Treibstoff, Gasflaschen, Munition, Farben etc. zu lagern, der Mieter ist verpflichtet, loses Inventar, Zubehör etc. unter Verschluss zu halten. Der Vermieter weist darauf hin, dass die Lagerung im Freilager mit stehendem Mast ein erhöhtes Risiko darstellt und empfiehlt das fachgerechte Legen und Einlagern des Mastes. Sollte der Mieter dennoch auf eigenem Wunsch und eigenes Risiko auf die Lagerung des Bootes mit stehendem Mast bestehen, meldet der Vermieter vorsorglich Bedenken an und wird durch die Unterschrift des Kunden von jeglicher Haftung freigesprochen.

Fristlose Kündigung

Das Mietverhältnis kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen aus wichtigem Grund gekündigt werden. Auf Seiten des Vermieters bestehen folgende wichtige Gründe für eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses: Zahlungsverzug des Mieters von einem Monat; wiederholter Verstoß des Mieters gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters oder seine sonstigen Pflichten aus dem Mietvertrag; wiederholte schwere Belästigung seitens des Mieters gegenüber dem Vermieter, seinen Mitarbeitern oder anderen Mietern. Nach Zugang einer fristlosen Kündigung hat der Mieter den Liegeplatz oder Stellplatz unverzüglich zu räumen, Zurückhaltungsrechte kann der Mieter nicht geltend machen.

Sonstiges

Der Mieter ist verpflichtet, den Liegeplatz oder Stellplatz sauber zu halten, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere hinsichtlich von Umweltbelangen. Er ist verpflichtet, notwendige Befähigungen für das Führen eines Bootes entsprechend der rechtlichen Vorgaben inne zu haben. Der Mieter übernimmt den Liegeplatz oder Stellplatz in dem Zustand, in dem er sich befindet, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung insoweit. Es gilt das Vermieterpfandrecht.

Änderung des Vertrages/Rechtswirksamkeit

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle einer solchen unwirksamen Klausel tritt eine solche, die den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Erfüllungsort ist Betriebssitz des Vermieters.

Datenschutz

Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für diesen Mietzweck unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren rechtlichen Vorgaben genutzt, verarbeitet und solange gespeichert, wie sie für die Vertragsbeziehung benötigt werden.

Stand AGB: Februar 2019