At a glance Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag des Resort: im-jaich Wasserferienwelt und Naturoase Gustow

1 Geltungsbereich

1.1Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements (APP), schwimmenden Ferienhäusern (SFH) , Pfahlhaussuiten (PFH) oder Uferhäusern zur Beherbergung nach Einteilung in Kategorien/Typen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen (z. B. Frühstück oder Segelkurse) und Lieferungen (z. B. Brötchen oder Blumen) der im-jaich-Wasserferienwelt Lauterbach oder der im- jaich Naturoase Gustow im Folgenden als im-jaich oHG oder Resort benannt.

1.2Der Kunde bucht die Kategorie einer Unterkunft. Wünsche zur Bereitstellung eines bestimmten Objekts werden bei Direktbuchung gern berücksichtigt, der Kunde erwirbt jedoch keinen Anspruch darauf. Zimmerwünsche sind somit kein Vertragsbestandteil, werden von der im-jaich oHG jedoch nur in Ausnahmefällen geändert. 

1.3Bei der mietweisen Überlassung des Fest- bzw. Tagungssaals sowie eines Schulungsraumes zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Tagungen und Familienfeiern) werden auch alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der im-jaich oHG zum Vertragsbestandteil.

1.4Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Gegenstände sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- oder Veranstaltungszwecken (z. B. Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen sowie politische Veranstaltungen) bedürfen der vorherigen Zustimmung der im-jaich oHG in Textform.

1.5Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurden.

2 Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

2.1Vertragspartner sind die im-jaich oHG und der Kunde. Wird eine Unterkunft zur Beherbergung bzw. ein Fest-/Tagungssaal oder ein Schulungsraum zur Nutzung angefragt und binnen einer festgelegten Option fristgerecht durch Rücksendung einer unterschriebenen Reservierungsbestätigung (per Fax, Email oder postalisch) zugesagt bzw. bei sehr kurzfristigen Buchungen (nach Vereinbarung) telefonisch bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die hier formulierten AGB`s sind Vertragsbestandteil.

2.2Bei Onlinebuchungen (auch über Fremdportale) gelten ebenfalls die Vertragsbedingungen der im-jaich oHG. Ein Beherbergungsvertrag kommt direkt bei Buchung online (auch über Fremdportale) zustande. Zahlungs- und Stornobedingungen bei Buchungen über Fremdportale und Reiseveranstalter können ab- weichen.

2.3Alle Ansprüche gegen die im-jaich oHG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung der im-jaich oHG beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1Das Resort verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchte Unterkunft, entsprechend der Kategorie bzw. des Typs, bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch ge- nommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. gültigen Preise des Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über die im-jaich oHG beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der im-jaich oHG verauslagt werden. Der Über- nachtungspreis wird im Voraus oder spätestens bei Anreise fällig. Die Preise und Zahlungsbedingungen der im-jaich oHG können von denen der Fremdpor- tale oder Reiseveranstalter abweichen, es gelten dann die gesonderten Preise und Vereinbarungen dieser bei Vertragsabschluss.

3.3Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließ- lich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunal- recht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise zu Gunsten oder zu Lasten des Kunden entsprechend angepasst unabhän- gig vom Vertragsabschluss (BGB §288).

3.4Die im-jaich oHG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringe- rung der Anzahl der gebuchten Unterkünfte, der Leis- tung der im-jaich oHG oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Unterkünfte und/oder für die sonstigen Leistungen der im-jaich oHG erhöht.

3.5Rechnungen der im-jaich oHG ohne Fälligkeits- datum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rech- nung ohne Abzug zahlbar. Die im-jaich oHG kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die im-jaich oHG berechtigt, die jeweils geltenden gesetz- lichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Ba- siszinssatz zu verlangen. Der im-jaich oHG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6Die im-jaich oHG ist berechtigt, bei Vertrags- schluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag bzw. der Reservierungsbestätigung in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungs- rückstand des Kunden oder Erweiterung des Ver- tragsumfanges, ist das Resort berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vo- rauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorste- hender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8Die im-jaich oHG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine an- gemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künf- tige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der im-jaich oHG aufrechnen oder verrechnen.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der im- jaich oHG geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktritts- recht besteht oder wenn die im-jaich oHG der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2Sofern zwischen der im-jaich oHG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Resort auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Resort ausübt.

4.3Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Resort einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Resort den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Resort hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkünfte sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die Einnahmen aus Weitervermietung verstehen sich abzüglich der durch die Weitervermietung entstandenen Kosten wie Vermittlungsprovisionen, Rabatte, Kosten aus Umbuchungen. Sollte die Weitervermietung keine oder geringfügige Kosten/Aufwendungen verursachen, kann eine Stornobearbeitungsgebühr berechnet werden, welche als Mindestaufwandsmaß festgelegt wird. Werden die Unterkünfte nicht anderweitig vermietet, so kann das Resort den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
Das Resort kann seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen. Stornobedingungen bei Direktbuchung oder über die Homepage der im-jaich oHG:

  • bis 42 Tage vor Anreisetermin kostenfrei
  • bis 21 Tage vor Anreisetermin 45% des Leistungspreises bis 14 Tage vor Anreisetermin 60% des Leistungspreises bis 7 Tage vor Anreisetermin 80% des Leistungspreises ab 6 Tage vor Anreisetermin 90% des Leistungspreises Bei Stornierungen bis 42 Tage vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- EUR pro Buchung fällig.

Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang im Resort. Das Resort bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Ausfalls unbenommen.

4.4Die Stornofristen- und gebühren über Fremdportale können von denen der im-jaich oHG abweichen. Für den Kunden gelten die hinterlegten Bedingungen der Fremdportale.

4.5Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine gesonderte Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei unserem Partner der ERV- Reiseversicherung abzuschließen. Diese kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages getätigt werden.

5 Rücktritt des Resort

5.1Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Unterkünften vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Resort mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Resort gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Resort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3Das Resort ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Unterkünfte oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Resort in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Resort zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.4 vorliegt.

5.4Der berechtigte Rücktritt des Resort begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Unterkunftsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte, siehe oben genannte Ziffer 1.2 .

6.2Gebuchte Unterkünfte stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkünfte des Resort spätestens um 10:00 Uhr geräumt vom Gast zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Resort aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Resort kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4Das Ferienhaus/Appartement darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl be- nutzt werden. Bei Überbelegung hat die im-jaich oHG das Recht, überzählige Personen abzuweisen.

7 Haftung des Resort

7.1Die im-jaich oHG haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die im-jaich oHG für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Resorts beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Resorts beruhen. Einer Pflichtverletzung des Resorts steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Resorts auftreten, wird das Resort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Resortparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge auf dem Resortgrundstück und deren Inhalte haftet das Resort nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.3Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Das Resort bewahrt die Sachen bis zu 6 Monate auf und berechnet eine angemessene Gebühr.

8 Schlussbestimmungen

8.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Stralsund. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Stralsund.

8.3Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 17.01.2017

im-jaich oHG Marina Lauterbach
und Wasserferienwelt Rügen
Am Yachthafen 1
18581 Lauterbach
Telefon 038301 809-0
Telefax 038301 809-10
E-Mail: info(at)im-jaich.de

im-jaich oHG Naturoase Gustow
Am Yachthafen Drigge 1
18574 Gustow
Telefon 03 83 07 - 41 99 66
Telefax 03 83 07 - 41 99 67
Mobil: 01 76 - 19 25 96 50
E-Mail: naturoase(at)im-jaich.de